Der Energieausweis: Pflicht für alle Besitzer von Wohngebäuden bei Verkauf oder Neuvermietung der Immobilie.
Der Energieausweis ist eine hilfreiche Bestandsaufnahme und ein lohnenswerter Ansatz zur gezielten energetischen Modernisierung Ihrer Immobilie.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht den Energieausweis für alle neuen, neu zu vermietenden und zum Verkauf stehenden Objekte vor.
Auch bei umfangreichen Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen ist der Ausweis vorgeschrieben.
Die Erstellung eines Energieausweises übernehme ich gerne für Sie.
Es gibt zwei Varianten. Eigentümer können jedoch nur eingeschränkt wählen. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht. Ausnahme: Sofern das Gebäude nachträglich modernisiert wurde, kann auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Für alle anderen Gebäude gilt: Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Berücksichtigt werden: |
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z.B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen)
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Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchs-kennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Basis einer technischen Analyse der energetischen Eigenschaften der Bauteile eines Gebäudes und der Heiztechnik. |
Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchs-kennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung und der beheizten Nutzfläche. |